Auch in der kommenden Wahlperiode setzen sich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dafür ein, dass Bürgersolaranlagen auf öffentlichen Gebäuden und die Beteiligung an Bürger-Windparks ermöglicht werden. Unser Ziel ist es, dass Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen bei Neubauten auf Basis des kommunalen Baurechts verpflichtend werden. Großräumige Solaranlagen auf landwirtschaftlichen Flächen lehnen wir ab. Besser werden hierzu bestehende schon versiegelte Flächen und bestehende Gebäude genutzt.
Aufgrund der fortschreitenden Klimaerwärmung muss der Landkreis konsequenter als bisher das Ziel verfolgen, den Landkreis CO2-neutral zu machen. Er kann Modellregion und Vorbild für andere Regionen in Deutschland sein.
Nach langem Kampf hat sich der Landkreis Aurich endlich durchgerungen, sich zu 100% mit zertifiziertem regenerativem Strom zu versorgen und nicht mehr wie bisher aus Kostengründen auf Kohle und Atomstrom zurückzugreifen.
Um die Lebensqualität der Bevölkerung nicht zu beeinträchtigen, unterstützen wir die Forderungen nach der Erdverkabelung der Stromtrassen. Die dezentrale Produktion und Nutzung von Strom ist weiterhin Ziel grüner Politik.
Die Nutzung von Windkraftanlagen begrüßen wir ausdrücklich. Der Landkreis Aurich hat aber gemäß Winderlass der Landesregierung sein Soll weit übererfüllt. Um Förderung der regenerativen Energien mit dezentraler Ausrichtung großflächig voranzutreiben, sind nun auch andere Regionen Deutschlands gefragt, ihren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Die Errichtung weiterer Windkraftanlagen bei uns soll darum nur noch sozial- und umweltverträglich im Einvernehmen mit betroffenen Bürger*innen erfolgen. Das gilt besonders für die Abstandsregelungen zum Lärmschutz der Anwohner*innen , der wir große Bedeutung beimessen. Im Rahmen des Repowering und der stärkeren Anlagen halten wir auch eine Höhenbegrenzung im Einzelfall für sinnvoll.
Zudem müssen als nächster logischer Entwicklungsschritt, die Möglichkeiten der erzeugungsnahen Energiespeicherung konsequent genutzt werden. So kann die wechselnde Strommengen-Produktion aufgefangen und können Zwangspausen der Erzeugung verhindert werden.
Wir fordern, dass sich der Landkreis aus dem Betrieb von Windkraftanlagen – auch über ausgegliederte Gesellschaften – zurückzieht und sich auf seine Funktion als Genehmigungsbehörde und Kontrollbehörde beschränkt.
Abwärme/Fernwärme
Die konventionellen Biogasanlagen lehnen wir ab. Rest- und Abfallstoffe sowie Gülleüberschüsse sollen vergoren werden, um umweltfreundlichen Dünger und Energie regional zu gewinnen. Aber Biogasanlagen dürfen nicht mit nachwachsenden Rohstoffen, wie Mais und andere Anbaupflanzen mit hohem Dünger- und Pestizideinsatz betrieben werden. Denn diese gefährden die Gesundheit von Boden und Wasser und somit unsere Lebensgrundlagen.
Bei allen Neubauten oder Sanierungen von kreiseigenen Gebäuden soll, sofern noch nicht vorhanden, eine kontrollierte Lüftung mit Wärmerückgewinnung, welche die Anforderungen der Pandemiebekämpfung/-vorbeugung erfüllt, eingebaut oder – soweit vorhanden – modernisiert werden.
Bei der Genehmigung von Neubaugebieten wollen wir die Entwicklung von Nahwärmekonzepten und den Einsatz von solarer / regenerativer Energieerzeugung als Bestandteil der Genehmigungspraxis vorantreiben. Neubauten von öffentlichen Gebäuden wie Schulen, Turnhallen oder Krankenhäuser müssen im Passivenergiestandard errichtet werden.