Jobcenter

Wir GRÜNEN haben jahrelang gefordert, das Jobcenter nicht mehr als Anstalt des öffentlichen Rechts zu führen. Dem wurde nun durch die Landkreisverwaltung nachgekommen. Seit Januar 2021 wird das Jobcenter als Amt innerhalb der Kreisverwaltung geführt. Der zuständige Ausschuss ist nun öffentlich und dessen Haushalt liegt nun im Zuständigkeitsbereich des Landkreises.

Da dieser „Ausschuss für Soziales Gesundheit und Gleichstellung“ bereits thematisch überfrachtet ist, fordern wir den Ausschuss neu zuzuschneiden bzw. aufzuteilen.

Da sich die anerkannten Unterkunftskosten nach den Mietspiegeln in Norden und Aurich richten, müssen die Ratsmitglieder in diesen Kommunen regelmäßig für eine Aktualisierung sorgen. Für die Umlandgemeinden ist der Kreis zuständig. Wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass diese anerkannten Kosten regelmäßig an die steigenden Mieten angepasst werden.

Im Landkreis Aurich beziehen zu viele Menschen „Hartz 4“. Wir wollen erreichen, dass Vermittlungshemmnisse in Zusammenarbeit mit den betroffenen Menschen beseitigt werden, anstatt Sanktionen zu verhängen. Kurzfristige Weiterbildungsmaßnahmen, in denen sich Menschen nicht weiterentwickeln, sondern auf der Stelle treten helfen nicht effektiv aus dem Hartz 4 Bezug heraus, sondern schönen nur die Statistiken.
Die Finanzierung einer regulären Ausbildung gibt den Betroffenen eine Perspektive für einen neuen Beruf. Gleichzeitig sichert eine steuer- und sozial­versicherungs­pflichtige Beschäftigung langfristig die Einnahmen des Staates, der Sozialsysteme sowie auch die Rente dieser Menschen selbst. Auch die Integration geflüchteter Menschen wird hierdurch verbessert.

Menschen mit kurzfristig nicht zu beseitigenden Vermittlungshemmnissen (Ein-Euro-Jobber) sollten Gelegenheit erhalten, verstärkt in anderen sozialen oder ökologischen Bereichen unserer Gesellschaft zu arbeiten.