Engerhafe: Öl- und Gasförderung

Der Gemeinderat der Gemeinde Südbrookmerland hat einstimmig folgende Resolution zur geplanten Erdöl- und Erdgasförderung im Raum Engerhafe gefasst:

„Der Gemeinderat spricht sich gegen die durch das Energieunternehmen „Vermilion Energie Germany GmbH 85 Co. KG“ beabsichtigte Förderung von Erdgas/ Erdöl im Bereich Engerhafe und somit gegen die hiermit in Verbindung stehende Wiederaufnahme des Betriebes der Bohrstelle Z1 in Engerhafe aus.
Gleichzeitig fordert der Rat der Gemeinde Südbrookmerland das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie des Landes Niedersachsen (LBEG) auf, sämtliche in diesem Zusammenhang stehenden Gefahren und Argumente, die gegen die Wiederaufnahme eines dortigen Betriebes der Erdgas-/ Erdölförderung sprechen, intensivst auf den Prüfstand zu stellen, so dass sie nur zu dem Ergebnis gelangen kann, eine dortige zukünftige Fördergenehmigung aus Gründen der Umweltverträglichkeit und Gesundheitsgefahren nicht zu erteilen. Der Rat der Gemeinde Südbrookmerland fordert das LBEG auf von einer Genehmigung zur Reaktivierung der Förderung in diesem Bereich aufgrund der angeführten Bedenken abzusehen. Die Gemeinde Südbrookmerland wird diese Forderung dem LBEG, dem Landkreis Aurich und der Firma Vermilion Energie Germany GmbH 85 Co. KG in schriftlicher Form mit der hier geführten Argumentation zuleiten.

Begründung:

Seit geraumer Zeit verfügt das Energieförderunternehmen „Vermillion“ über die Erlaubnis, im Bereich der Engerhafer Meeden Bestandsaufnahmen und Berechnungen in Hinblick auf dortige Fossilien (Erdgas/Erdöl) durchzuführen. Bei dieser Bohrstelle in Engerhafe handelt es sich urn eine bereits seit etlichen Jahren stillgelegte Förderstelle. Sie befindet sich in unmittelbarer Nähe von einem Trinkwasserschutzgebiet, welches dem Wasserwerk Siegelsum (00WV) angegliedert ist.
Zwischenzeitlich erfährt dieses Trinkwasserschutzgebiet in ihrer Größenordnung eine Erweiterung. Viele Bürger/innen aus den Kommunen Brookmerland und Südbrookmerland werden mit dem Trinkwasser aus diesem Wasserwerk und somit dem dazugehörenden Förderbereich versorgt. Es ist nun einmal nicht von der Hand zu Weisen, dass ein solches Trinkwasserfördergebiet und eine Erdgas- /Erdöl- Förderstätte in unmittelbarer Nachbarschaft keine „verträglichen Nachbarn“ sein können, erst recht nicht dürfen. Denn Erdgas-/Erdölförderprozesse, aber auch Trinkwasserförderprozesse, führen zu nicht unerheblichen Veränderungen in den Erdtiefen, welche nachweislich Bewegungsprozesse in diesen Tiefen auslösen, wie z.B. „kleinere“ Erdbeben. Dass dann sich die einzelnen dort befindlichen Lagerstätten von Erdgas/Erdöl und Wasser im Falle solcher Erdbewegungen (Beben) sich leicht einmal vermischen können, scheint offensichtlich zu sein.
Um grundsätzlich solche Gefahren auszuschließen, darf eine zukünftige Genehmigung von Erdgas/Erdöl in diesem Bereich nicht in Betracht kommen. Die Gefahren und Risiken, die im Zusammenhang mit einer solchen Förderung, zumindest aber mit den hier notwendigen Bohrungen, stehen, sind möglicherweise weitreichender als man zu beurteilen vermag.
Gerade das Gebiet um die Engerhafer Meede in unserer Gemeinde hat eh und je eine besondere Betrachtung und Bewertung in Hinblick auf beabsichtigte planerische Vorhaben in den zuständigen Gremien erfahren. So handelt es sich hier um weitreichende landwirtschaftlich genutzte Flächen, die aber bereits seit etlichen Jahren in Teilbereichen offenbar einer gewissen natur- und landschafts- sowie vogelschutzrechtlichen Einschränkung unterliegen. (…) Darüber hinaus gibt es in einem Radius von nicht einmal 30 Kilometern am Großen Meer, am Uphuser Meer und zukünftig auch in der Krummhörn bereits solche Förderstätten, die ohnehin schon zu extremen Veränderungen im Erdreich und in der Luft führen, welche sicherlich schon mit einer Vielzahl von Gefahren für diese Region verbunden sind.
In der Gesamtheit der Argumentation, kann und darf somit eine Fördergenehmigung für die Bohrstelle in Engerhafe nicht (wieder) in Betracht kommen. Der Rat der Gemeinde Südbrookmerland lehnt aus diesen Gründen eine solche ab und fordert das Nds. LBEG auf, sich dieser Haltung aufgrund nachvollziehbarer Argumentation anzuschließen.“

Der Vorstand des Kreisverbandes von Bündnis 90/Die Grünen unterstützt diese Forderungen.

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