Grüne reichen Verfassungsklage ein
Bei bislang drei Abschüssen in den vergangenen Wochen wurde nicht der gesuchte Wolf, sondern ein Jungtier getötet. Die Landesregierung hält dabei bisher die laufenden Genehmigungen strikt unter Verschluss. Sie verweigerte mehrfach auch gegenüber Abgeordneten des Landtags jegliche Auskünfte. Nach Ansicht der Grünen-Fraktion ist das mit dem Kontroll- und Informationsrecht des Parlaments nicht vereinbar. Staatliches Handeln muss transparent und überprüfbar sein. Es geht um die sensible Frage, wie beim Umgang mit Wölfen sowohl der Artenschutz als auch Sorgen vor Schäden durch einzelne problematische Wölfe ernst genommen werden. Geheimhaltung ist dabei der falsche Weg. Deshalb reichen Abgeordnete der Grünen Landtagsfraktion jetzt eine Verfassungsklage vor dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof Bückeburg ein. Sie stützt sich auf Artikel 24 der Landesverfassung. Dieser verpflichtet die Landesregierung zu vollständigen Auskünften gegenüber allen Abgeordneten.
Die Fraktionsvorsitzende Julia Willie Hamburg fordert eine sachlichere Debatte über den Wolf. „Vom Wolf gehen auch Gefahren aus – nach allem was wir wissen, nicht für den Menschen, aber zum Beispiel für Weidetiere. Es geht also darum, wie wir mit dem weiterhin geschützten Wolf leben und den landwirtschaftlichen Betrieben beim Schutz ihrer Tiere helfen.“ Mit ihrer Geheimniskrämerei trage die Landesregierung und Umweltminister Olaf Lies aber nicht zu einer sachlichen Debatte bei.
Ihr Kollege Christian Meyer sieht die Strategie des Umweltministers „mit den Fehlabschüssen von drei Jungtieren und geheim gehaltenen Abschussgenehmigungen“ als endgültig gescheitert an. „Anstatt andere Maßnahmen wie das Besendern von Problemtieren oder mehr Förderung von Hilfen für Betriebe mit Weidetieren voranzutreiben, setzt Minister Lies auf den Abschuss.“ Dieser könne aber nur das allerletzte Mittel sein, da der Wolf weiterhin unter Schutz stehe. Bereits bei zwei früheren Fällen sei der Minister vor Gericht gescheitert. Wenn Lies nun die jüngsten Fehlabschüsse von Wolfs-Welpen rechtfertig, breche er Naturschutzrecht.
Der rechtspolitische Sprecher der Grünen Fraktion Helge Limburg ergänzt, dass der einzige Grund für die Geheimhaltung von Genehmigungen darin zu sehen sei, dass die Regierung auf diese Weise Klagen verhindern möchte. „Dies aber ist in einem Rechtsstaat schlicht nicht möglich.“
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